Gerne berate ich Sie auch zu allen Fragen der Schwerbehinderung.
Im Verfahren der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (geregelt im Sozialgesetzbuch IX) stehe ich Ihnen zu folgenden Themen gerne zur Verfügung:
- Allgemeine Beratung zum Schutzbereich des SGB IX
- Durchführung von Antragsverfahren zur Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft (Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen), anschließend
- Überprüfung der Einstufung des Grades der Behinderung (GdB) und
- Rechtliche Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren
- Leistungen der medizinischen Rehabilitation (Heilbehandlung, Kuren, Hilfsmittel)
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Aus- und Weiterbildung, Arbeitshilfen, Leistungen an Arbeitgeber etc.)
- Beratung zu Regelungen des SGB IX (z.B. Kraftfahrzeughilfe, Parkausweis und Parkerleichterungen, unentgeltliche ÖPNV-Beförderung, GEZ-Gebührenbefreiung, Steuerermäßigungen etc.)